Ehrenamt
Der Betreuungsverein Bremerhaven e.V. hat seinen Zuständigkeitsbereich innerhalb der Stadt Bremerhaven.
Als anerkannter Betreuungsverein ist er gemäß der Anerkennungsrichtlinien des Landes Bremen für die Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen BetreuerInnen zuständig.
Wir beraten und unterstützen daher die Menschen,
- die zu ehrenamtlichen Betreuern vom Vormundschaftsgericht Betreuungsgericht bestellt worden sind,
- die selbst eine rechtliche Betreuung benötigen und sich mit Fragen und der Bitte um Unterstützung an uns wenden,
- eine Vorsorge- oder Betreuerverfügung erstellen möchten,
- die als Bevollmächtigte bereits eingesetzt sind,
- eine Patientenverfügung aufsetzen möchten.
Beratung für ehrenamtliche Betreuer
Der Betreuungsverein Bremerhaven e.V. wirbt, begleitet und berät ehrenamtliche Betreuer aus Bremerhaven. Neben den kostenfreien Weiterbildungen und Beratungen zu Vollmachten/Verfügungen bieten wir ehrenamtlichen Betreuern eine offene Sprechzeit und Beratung zu betreuerspezifischen Themen (Papiertage) an.
Offene Sprechzeit: donnerstags in der Zeit zwischen 15:00 und 17:00 Uhr.
Papiertage
Häufig stellen sich beim Bearbeiten von Unterlagen und Anträgen Fragen, die man gern mit einem Experten besprechen würde. Nach telefonischer Terminvereinbarung haben Sie die Möglichkeit dazu. Bringen Sie bitte die für den Sachverhalt maßgebende Unterlagen mit.
Telefonische Beratung
Auch telefonisch können Sie gern Ihre Fragen klären, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Aufsuchende Beratung
Sollte Ihnen der Weg zu unseren Büroräumen bzw. eine telefonische Beratung nicht möglich sein bieten wir auch eine aufsuchende Beratung in gewohnter Umgebung an. Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin.
Ansprechpartner
Melanie Zimmermann-Otte
(Dipl. Sozialpädagogin)
Tel: 0471-95459-28
Mail: m.zimmermann-otte@betreuungsverein-bremerhaven.de
Jan Zimmermann
(Jurist)
Tel: 0471-95459-36
Mail: j.zimmermann@betreuungsverein-bremerhaven.de
Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer
Der Betreuungsverein Bremerhaven bietet Weiterbildungen für ehrenamtliche Betreuer*innen, Vorsorgebevollmächtigte und Interessierte an.
Hier finden Sie das aktuelle Weiterbildungsprogramm.
Alle Fortbildungen finden jeweils in der Zeit von 17:00 bis 18.30 Uhr im Seminarraum des Betreuungsvereins Bremerhaven, Stedinger Str. 2, 27568 Bremerhaven statt.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei.
Mit dem untenstehenden Formular melden Sie sich ganz einfach online zu einer Veranstaltung des aktuellen Weiterbildungsprogrammes an.
Bitte tragen Sie die entsprechende Veranstaltungsnummer in das Nachrichtenfeld ein.
Die Veranstaltungsnummer steht bei der jeweiligen Weiterbildung.
Anmeldung zur Weiterbildung
Anmeldung
Beratung zu Vollmachten und Verfügungen
Wir beraten Sie
- kompetent, weil bei uns hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Jahren beschäftigt sind.
- kostenfrei, weil es unsere Aufgabe ist, planmäßig zu informieren und auszubilden und dafür Mittel des Landes Bremen aufgewendet werden.
- unabhängig, weil wir keine wirtschaftlichen, ideologischen, religiösen oder politischen Ziele verfolgen.
Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten, informieren über die Vor- und Nachteile und Sie entscheiden über die individuellen Inhalte einer Verfügung.
Übrigens: Vorsorgende Vollmachten (Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen) müssen nicht grundsätzlich notariell beurkundet sein.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
Bitte bedenken Sie, dass ein Bevollmächtigter, im Gegensatz zu einem rechtlichen Betreuer, keiner geregelten Kontrolle Dritter z. B. des zuständigen Betreuungsgerichtes untersteht. Er/sie kann weitgehend frei Handeln.
Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 165 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem in § 662 ff. BGB.
Bitte beachten Sie:
Vorsorgevollmachten müssen grundsätzlich nicht von einem Notar verfasst und beglaubigt werden. Sie sind auch gültig, wenn sie diese mit Hilfe eines Formulars erstellt oder frei formuliert haben. Wichtig ist aber, dass sie von ihnen persönlich unterschrieben wurde.
Die Bemühungen eines Notars können schnell einige hundert Euro Gebühren verursachen. Die „Kanzleiveran-staltungen“ dienen also nicht einzig der Aufklärung, sondern bedeuten eine nicht unerhebliche Einnahmequelle.
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, ihre Vollmacht bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen. Das kostet lediglich eine Gebühr von etwa 10 Euro.
Dazu gibt es aber eine Ausnahme: Sollten Sie über Grund- und Hausbesitz verfügen und die Vollmacht hierzu Regelungen zulassen, ist die Hilfe eines Notars zu empfehlen.
Um eine vorsorgende Vollmacht im Bedarfsfall auch wirksam werden zu lassen, können sie diese bei der Bundesnotarkammer hinterlegen.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Eingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie zu diesem Thema.
Betreuungsverfügung
Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn das Gericht die Voraussetzungen (§ 1896 BGB) bestätigt hat.
Der bestellte Betreuer wird im Gegensatz zu einem Bevollmächtigten von dem Gericht kontrolliert und kann bestimmte Rechtshandlungen nicht ohne einer gerichtlichen Genehmigung durchführen.